Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the fluggast-entfernungsrechner domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w01e44f7/mein-flugrecht.de/wp-includes/functions.php on line 6121
Mein Flugrecht | Reiserückerstattungen leicht gemacht

Flugverpätung oder Ausfall? Unkompliziert ihre Entschädigung sichern!

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Soviel steht Ihnen zu!

Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von der Distanz Ihres Fluges ab und steht dabei in keiner Verbindung zum Preis des Flugtickets. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie gemäß EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigungszahlung beanspruchen.

Die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung sind wie folgt definiert:

  • Der Abflughafen liegt innerhalb der EU (unabhängig von der Fluggesellschaft)
  • Der Abflughafen liegt in einem Nicht-EU-Land, aber der Zielflughafen liegt in der EU und die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in einem EU-Staat.
Mein Flugrecht Flugentschädigung

Ihre Rechte bei folgenden Problemen:

Wie wir Ihnen helfen können

Verlassen Sie sich auf unsere Fachkenntnis und Erfahrung, bei der Durchsetzung Ihrer Flugrückerstattungsansprüche! Wir sind da, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu begleiten! Wir stellen sicher, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!

Rechtsberatung

Wir beraten Sie gerne und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Anspruchsverfolgung

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Dokumentenprüfung

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Kommunikation mit Versicherungen

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Häufig gestellte Fragen