Flugverpätung oder Ausfall? Unkompliziert ihre Entschädigung sichern!
Flugverpätung oder Ausfall? Unkompliziert ihre Entschädigung sichern!
Hatte Ihr Flug Verspätung, Flugannullierung oder verpassten Sie Ihren Anschlussflug? Wir fordern unkompliziert und ohne versteckte Kosten für Sie eine entsprechende Entschädigung!
Mit unserer Erfahrung setzen wir uns dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten! Der Weg zur Entschädigung ist einfach und unkompliziert, und das Beste daran ist, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision verrechnen.
Kein Risiko! Lassen sie uns Ihre Ansprüche prüfen! Sie können nur gewinnen!
Prüfen Sie jetzt in nur 2 Minuten kostenlos Ihren Anspruch und lassen Sie uns dann unseren Teil der Arbeit für Sie erledigen. Mit Mein-Flugrecht.de sind Sie immer im Vorteil und das ganz ohne finanzielles Risiko.
Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von der Distanz Ihres Fluges ab und steht dabei in keiner Verbindung zum Preis des Flugtickets. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie gemäß EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigungszahlung beanspruchen.
Die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung sind wie folgt definiert:
Gemäß EU-Recht kann Ihnen eine Entschädigung zustehen, wenn die Flugverspätung 3 Stunden oder mehr beträgt.
Gemäß EU-Recht kann Ihnen auch bei einer kurzfristigen Annullierung eine Entschädigung zustehen. Wenn Ihnen kein Ersatzflug angeboten wird, können Sie zusätzlich die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.
Wenn Sie ohne eigenes Verschulden einen Anschlussflug verpassen und dadurch mehr als 3 Stunden verspätet an Ihrem Endziel ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Auch bei einer Umbuchung Ihres Fluges haben Sie das Recht, den vollen Ticketpreis zurückzufordern. Sollte die Umbuchung kurzfristig auf einen anderen Tag erfolgen (14 Tage oder weniger vor Abflug), können Sie zusätzlich eine Entschädigung beanspruchen.
Da wir auf Erfolgsbasis arbeiten, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Überlassen Sie uns den rechtlichen und administrativen Aufwand, während wir sich um Ihre Reiserückerstattungen kümmern.
Unsere erfahrenen Reiseanwälte setzen sich für Ihre Rechte ein und helfen Ihnen, angemessene Entschädigungen zu erhalten.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Reisekomplikationen.
Verlassen Sie sich auf unsere Fachkenntnis und Erfahrung, bei der Durchsetzung Ihrer Flugrückerstattungsansprüche! Wir sind da, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu begleiten! Wir stellen sicher, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!
Wir beraten Sie gerne und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
Wir kümmern uns kompetent um Ihre Ansprüche.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und Ihr Anliegen.
Wir übernehmen jegliche Korrespondenz!
Der betroffene Flug muss eine Verspätung von drei Stunden oder mehr aufweisen. Die Höhe der Entschädigung für einen verspäteten Flug ist auch abhängig von der Flugdistanz.
Zusätzlich müssen Sie entweder aus einem EU-Mitgliedsstaat ausreisen, oder mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island hat, von einem Drittstaat in die EU einreisen.
Dokumentieren Sie Ihre Verspätung durch Fotos! Lassen Sie sich die Verspätung schriftlich vom Bodenpersonal der betroffenen Fluggesellschaft bestätigen! Knüpfen Sie Kontakte zu anderen betroffenen Reisenden, die bei Bedarf die Verspätung bestätigen können.
Was zählt als Ankunftszeit: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs definiert die Ankunftszeit als den Zeitpunkt, zu dem eine der Flugzeugtüren zum Aussteigen geöffnet wird.
Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung ist ein personenbezogener Anspruch. Jene Person, die den Schaden erlitten hat, erhält auch die Entschädigung für die Verspätung. Auch wenn man meinen möchte, dass die Zahlung bei einer Geschäftsreise dem Arbeitgeber zustehen würde, zumal dieser für die Ticketkosten aufkommt, zielt die Fluggastrechteverordnung grundsätzlich ausschließlich auf den betroffenen Fluggast als Person ab. Daher erhält der Fluggast (bzw. der Arbeitnehmer) selbst die Entschädigung. Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber vom Mitarbeiter eine Abtretung der Ansprüche begehrt. Insbesondere in größeren Unternehmen kann dies in den internen Reiserichtlinien oder im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Die EU-Fluggastrechteverordnung findet keine Anwendung auf Flüge, die keinen Anknüpfungspunkt in der EU haben (z.B. Flug von New York nach Sydney) oder auf Flüge die aus einem Drittstaat (wie z.B. der Türkei) mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz nicht in der EU hat (zB Turkish Airlines), in die EU stattfinden.
Eine Flugverspätung, die auf Gründe zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft auch bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht hätte verhindern können, gilt als außergewöhnlicher Umstand. Beispiele hierfür sind Unwetter, Vulkanausbrüche oder terroristische Aktivitäten (Höhere Gewalt).
Auch ein Streik des Bodenpersonals kann als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden. Ein Streik des eigenen Personals einer Fluggesellschaft ist jedoch nicht automatisch ein Grund für einen Anspruchsverlust.
Da unbestimmte Rechtsbegriffe in der EU-Fluggastrechteverordnung nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) höchstgerichtlich ausgelegt werden können, konkretisieren sich diese meist erst im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH. Im Bezug auf Streiks wurde seitens des EuGH bereits mehrfach festgestellt, dass ein Streik nicht automatisch einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und die Fluggesellschaft daher nicht von der Zahlung befreit ist.
Der EuGH führt Beispiele für außergewöhnliche Umstände an:
Wenn Sie Mein-Flugrecht.de mit der Eingabe Ihrer Flugdetails und Daten mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Entschädigung beauftragen, werden zunächst alle Unterlagen geprüft.
Sobald uns Ihre unterschriebene Vollmacht und die Buchungsunterlagen vorliegen, legen wir los.
Ihr Anspruch wird geprüft! Bestehen berechtigte Ansprüche, fordern wir im nächsten Schritt die Fluggesellschaft zur Zahlung Ihrer Entschädigung auf. Für den Zahlungseingang wird eine Frist gesetzt. Verstreicht die Frist ohne Zahlungseingang, wird eine Klage gegen das Luftfahrtunternehmen eingebracht.
Muss ein Gerichtsverfahren gegen die Fluggesellschaft geführt werden, kann dies mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Wie lange es dauert, bis Sie Ihre Entschädigung erhalten, hängt sehr oft auch von der Kooperationsbereitschaft der Airline ab. Reagiert die betroffene Airline schnell auf die außergerichtliche Forderung, ist ein Abschluss oft schon in wenigen Wochen möglich.
Sie werden auf Ihrem Kundenkonto laufend über den aktuellen Stand Ihres Falles informiert. Bitte bringen Sie etwas Geduld mit, denn vor allem Gerichtsverfahren dauern einfach eine gewisse Zeit.
Mit der Beauftragung von Mein-Flugrecht.de werden Sie von unseren spezialisierten Anwälten ohne Kostenrisiko vertreten. Nur wenn es uns gelingt, Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchzusetzen, fällt eine Provision an.
Mein-Flugrecht.de ist ein spezialisierter Service, der Fluggäste dabei unterstützt, ihre Rechte gegenüber Fluggesellschaften geltend zu machen und Entschädigungen für Flugverspätungen, Flugannullierungen und verpasste Anschlussflüge zu erhalten. Wir nutzen unsere Expertise und Erfahrung, um sicherzustellen, dass Fluggäste zu Ihrem Recht kommen!
Der Prozess ist einfach und unkompliziert. Sie geben Ihre Flugdetails in unser Online-Formular ein – wir prüfen Ihren Anspruch auf eine Entschädigung!
Wenn Sie tatschlich einen Anspruch haben, setzen wir uns für Sie ein und fordern die entsprechende Entschädigung von der Fluggesellschaft. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und um die Kommunikation mit der Fluggesellschaft. Sie müssen sich um nichts kümmern!
Unser Service ist für Sie völlig kostenlos, wenn wir keinen Erfolg haben. Wir arbeiten nach dem Prinzip "Kein Erfolg, keine Gebühr"! Das bedeutet, dass wir nur dann eine Provision einheben, wenn wir Ihren Anspruch auf Entschädigung erfolgreich durchsetzen konnten. Die Höhe der Provision wird im Voraus vereinbart und nur im Erfolgsfall verrechnet.
Außergewöhnliche Umstände, wie schlechtes Wetter, Streiks oder Sicherheitsrisiken, können dazu führen, dass die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist. In solchen Fällen können wir Ihnen leider nicht helfen. Es ist jedoch immer ratsam, Ihren Fall spezifisch zu prüfen, da die Definition von "außergewöhnlichen Umständen" von Fall zu Fall variieren kann.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber den Flug bezahlt hat, haben Sie als Fluggast grundsätzlich das Recht auf eine Entschädigung. Es kann jedoch sein, dass Ihr Arbeitgeber eine Abtretung der Entschädigung begehrt. Dies sollte normalerweise in Ihren internen Reiserichtlinien oder Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein.